Präambel

Die Hundeschule kiezhundewedding, Togostraße 78, 13351 Berlin, arbeitet auf Grundlage moderner, wissenschaftlich fundierter und bedürfnisorientierter Trainingsmethoden.

Ziel ist ein alltagstaugliches, stressarmes und sicheres Zusammenleben zwischen Mensch und Hund auf Basis aktueller verhaltensbiologischer Erkenntnisse. Der respektvolle Umgang mit Mensch und Tier sowie das Wohlbefinden der Hunde stehen dabei im Mittelpunkt.

 

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen kiezhundewedding, Togostraße 78, 13351 Berlin, und den Kund:innen über die von kiezhundewedding angebotenen Leistungen.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Einzeltraining
  • Gruppentraining
  • Kurse
  • Beratung
  • Waldbaden mit Hund
  • Hundebetreuung
  • Kennenlerntermine
  • Probeübernachtungen
  • sonstige vereinbarte Dienstleistungen rund um Hund und Halter:in.

Individuelle Vereinbarungen zwischen kiezhundewedding und Kund:innen haben Vorrang vor diesen AGB.

 

§ 2 Vertragsschluss und Einbeziehung der AGB

Die Darstellung von Leistungen auf der Website, in sozialen Medien oder in sonstigen Medien stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.

Ein Vertrag kommt durch die Anmeldung der Kund:innen und die anschließende Bestätigung durch kiezhundewedding zustande. Die Bestätigung kann insbesondere per E-Mail, Nachrichtendienst, telefonisch oder mündlich erfolgen.

Die jeweils gültigen Preise werden vor Vertragsschluss mitgeteilt bzw. sind bei Online-Buchungen entsprechend ausgewiesen.

Die AGB werden Bestandteil des Vertrages, wenn kiezhundewedding bei Vertragsschluss auf ihre Geltung hinweist, den Kund:innen die Möglichkeit zur Kenntnisnahme gibt und die Kund:innen ihrer Geltung zustimmen.

Bei Online-Buchungen erfolgt die Zustimmung grundsätzlich durch eine entsprechende Bestätigung bzw. Checkbox im Buchungsvorgang.

Bei Buchungen per E-Mail, Nachrichtendienst, telefonisch oder mündlich werden die AGB den Kund*innen vor oder bei Vertragsschluss zugänglich gemacht bzw. auf die Möglichkeit zur Kenntnisnahme hingewiesen.

Bei minderjährigen Kundinnen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreterinnen erforderlich.

 

§ 3 Teilnahmevoraussetzungen

Voraussetzung für die Teilnahme an Training, Kursen, Waldbaden und sonstigen Veranstaltungen mit Hund ist grundsätzlich, dass der Hund:

  • über eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung verfügt,
  • nach dem aktuellen Gesundheitszustand zur Teilnahme geeignet ist,
  • keine ansteckende Erkrankung aufweist,
  • keine erhebliche Ansteckungsgefahr für andere Hunde oder Menschen darstellt,
  • entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben gehalten und geführt wird.

Kund:innen verpflichten sich, kiezhundewedding vor Beginn einer Leistung über für die Durchführung relevante gesundheitliche oder verhaltensbezogene Besonderheiten des Hundes zu informieren.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Erkrankungen oder Verletzungen,
  • ansteckende Erkrankungen,
  • ansteckender Parasitenbefall,
  • Läufigkeit,
  • bekannte Unverträglichkeiten,
  • Beißvorfälle,
  • ausgeprägtes Aggressions- oder Angstverhalten,
  • Ressourcenverteidigung,
  • bekannte Risiken gegenüber Menschen oder anderen Tieren.

Hunde mit ansteckenden Erkrankungen oder ansteckendem Parasitenbefall dürfen bis zur Genesung bzw. bis keine relevante Ansteckungsgefahr mehr besteht nicht an Gruppenangeboten oder sonstigen Veranstaltungen teilnehmen.

Läufige Hündinnen sind vor Beginn der jeweiligen Leistung mitzuteilen. Über die Teilnahme entscheidet kiezhundewedding unter Berücksichtigung der konkreten Situation und des Schutzes aller beteiligten Hunde.

kiezhundewedding kann die Teilnahme eines Hundes ablehnen oder von zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen abhängig machen, wenn dies aus Gründen des Tierwohls, der Sicherheit oder des Schutzes anderer Teilnehmer*innen erforderlich ist.

 

§ 4 Trainingsverständnis und Erfolg

kiezhundewedding erbringt fachkundige Anleitung, Beratung und Unterstützung auf Grundlage der jeweils vereinbarten Leistung.

Ein bestimmter Trainings- oder Verhaltenserfolg wird nicht geschuldet. Der Erfolg eines Trainings hängt unter anderem von der individuellen Situation des Hundes, den Lernvoraussetzungen, der Mitarbeit der Kund:innen und der konsequenten Umsetzung der vermittelten Inhalte im Alltag ab.

Das Training ersetzt keine tierärztliche, physiotherapeutische oder tiermedizinische Behandlung.

Bei gesundheitlichen Problemen oder dem Verdacht auf eine Erkrankung wird empfohlen, vor oder begleitend zum Training tierärztlichen Rat einzuholen.

 

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten bzw. ausgewiesenen Preise.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Vergütung nach Rechnungsstellung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen, zu bezahlen.

Bei individuell vereinbarten Leistungen können Fahrtkosten, Materialkosten oder sonstige Zusatzleistungen gesondert berechnet werden, sofern hierauf vor Vertragsschluss hingewiesen wurde.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Soweit gesetzlich zulässig, können insbesondere Verzugszinsen und angemessene Kosten der Rechtsverfolgung verlangt werden.

 

§ 6 Terminabsagen und Stornierung

6.1 Einzeltraining, Beratung und einzelne Gruppentermine

Einzeltrainings, Beratungstermine und einzelne gebuchte Gruppentermine können bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei abgesagt oder nach vorheriger Absprache verschoben werden.

Bei einer späteren Absage können 50 % des vereinbarten Preises als pauschalierter Schadensersatz verlangt werden.

Bei Nichterscheinen oder einer Absage von weniger als 24 Stunden vor dem Termin können 100 % des vereinbarten Preises verlangt werden.

Die Kund:innen haben ausdrücklich die Möglichkeit nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

kiezhundewedding bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.

6.2 Gruppen- und Solo-Waldbaden

Ein gebuchtes Gruppen- oder Solo-Waldbaden kann bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei abgesagt oder nach vorheriger Absprache verschoben werden.

Bei einer späteren Absage können 75 % des vereinbarten Preises als pauschalierter Schadensersatz verlangt werden.

Bei Nichterscheinen oder einer Absage von weniger als 24 Stunden vor dem Termin können 100 % des vereinbarten Preises verlangt werden.

Den Kund:innen bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

kiezhundewedding bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.

6.3 Urlaubsbetreuung

Eine gebuchte Urlaubsbetreuung kann bis 14 Tage vor Beginn der Betreuung kostenfrei abgesagt werden.

Bei einer Absage zwischen 14 und 7 Tagen vor Beginn der Betreuung können 20 % des vereinbarten Gesamtpreises als pauschalierter Schadensersatz verlangt werden.

Bei einer Absage von weniger als 7 Tagen vor Beginn der Betreuung können 50 % des vereinbarten Gesamtpreises als pauschalierter Schadensersatz verlangt werden.

Bei Nichterscheinen zur vereinbarten Übergabe oder einer Absage von weniger als 48 Stunden vor Beginn der Betreuung können 100 % des vereinbarten Gesamtpreises verlangt werden, soweit ein entsprechender Schaden entstanden ist.

Den Kund:innen bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

kiezhundewedding bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.

6.4 Kennenlerntermine und Probeübernachtungen

Mit der Urlaubsbetreuung verbundene Kennenlerntermine können bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.

Bei einer späteren Absage können 50 % des vereinbarten Preises verlangt werden.

Probeübernachtungen können bis 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.

Bei einer späteren Absage können 50 % des vereinbarten Preises verlangt werden.

Den Kund:innen bleibt jeweils der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

kiezhundewedding bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.

6.5 Absage durch kiezhundewedding

Muss eine Leistung durch kiezhundewedding abgesagt werden, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten.

Ist kein Ersatztermin möglich oder für die Kund*innen nicht zumutbar, wird eine bereits gezahlte Vergütung für die nicht erbrachte Leistung erstattet.

Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit kiezhundewedding die Absage zu vertreten hat.

 

§ 7 Regeln im Training und bei Veranstaltungen

Die Kund:innen verpflichten sich zu einer aktiven, verantwortungsvollen und kooperativen Mitarbeit.

Anweisungen von kiezhundewedding, die dem sicheren Ablauf des Trainings oder dem Schutz von Mensch und Tier dienen, sind zu beachten.

Hunde sind grundsätzlich so zu führen und zu sichern, dass keine Gefährdung anderer Personen, Hunde oder Tiere entsteht.

Hunde sind während des Trainings grundsätzlich angeleint zu führen, sofern kiezhundewedding nicht ausdrücklich eine andere Form des Führens freigibt.

Freilauf erfolgt ausschließlich nach ausdrücklicher Freigabe und unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen und gesetzlichen Vorgaben.

Hundekontakte zwischen teilnehmenden Hunden finden nur kontrolliert und unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation statt.

Ein Kontakt zwischen Hunden kann von kiezhundewedding jederzeit unterbrochen oder untersagt werden.

Verbotene Hilfsmittel

Im Training dürfen keine Hilfsmittel eingesetzt werden, die dem Hund Schmerzen, erhebliche Angst oder vermeidbare Leiden zufügen.

Insbesondere untersagt sind:

  • Stachelhalsbänder,
  • Geräte zur elektrischen Reizeinwirkung, insbesondere sogenannte Teletaktgeräte,
  • sonstige Hilfsmittel, deren Verwendung nach den jeweils geltenden tierschutzrechtlichen Vorschriften unzulässig ist.

Würge- oder Zugmittel dürfen nur verwendet werden, wenn sie tierschutzkonform sind und den Hund nicht verletzen oder Schmerzen verursachen.

Maulkorb

Besteht eine gesetzliche oder behördliche Maulkorbpflicht, ist diese einzuhalten.

kiezhundewedding kann aus Gründen der Sicherheit oder des Tierwohls das Tragen eines geeigneten Maulkorbs verlangen.

Eine entsprechende Anweisung ist zu befolgen.

Bei wiederholter oder erheblicher Missachtung von Sicherheitsanweisungen kann die betreffende Person bzw. das betreffende Mensch-Hund-Team vom Training ausgeschlossen werden.

 

§ 8 Hygiene, Umwelt und Eigentum

Die Kund:innen sind dafür verantwortlich, die Hinterlassenschaften ihres Hundes unverzüglich und ordnungsgemäß zu entfernen.

Dies gilt auch bei Veranstaltungen im Wald, in Parks und auf sonstigen öffentlichen Flächen.

Kotbeutel sind von den Kund:innen selbst mitzubringen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

Die Kund:innen sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass ihr Hund fremdes oder öffentliches Eigentum nicht beschädigt oder zur Markierung benutzt.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Hauswände und Hauseingänge,
  • Fahrzeuge,
  • Fahrräder und Motorräder,
  • Zäune,
  • Briefkästen,
  • Mülltonnen,
  • Sitzbänke,
  • Spielgeräte,
  • Pflanzkübel,
  • sonstige private oder öffentliche Gegenstände.

Müll, Verpackungen, Leckerlibeutel und benutzte Kotbeutel dürfen nicht in der Natur zurückgelassen werden.

Verursachen Kund:innen oder ihre Hunde schuldhaft Schäden oder Verunreinigungen, können die hierfür tatsächlich entstandenen Kosten geltend gemacht werden.

 

§ 9 Waldbaden und Wetterbedingungen

Waldbaden mit Hund findet grundsätzlich im Freien und unter Berücksichtigung der jeweiligen Wetterbedingungen statt.

Eine Veranstaltung kann auch bei Regen oder sonstiger gewöhnlicher Witterung stattfinden, sofern keine erhebliche Gefahr für Mensch oder Tier besteht.

Bei gefährlichen Wetterlagen oder sonstigen Umständen, die eine sichere Durchführung nicht ermöglichen, kann kiezhundewedding die Veranstaltung absagen, verlegen oder vorzeitig beenden.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • Gewitter,
  • Sturm oder Unwetter,
  • Glatteis,
  • extreme Hitze,
  • extreme Kälte,
  • amtliche Unwetterwarnungen,
  • behördliche Waldsperrungen,
  • sonstige Gefahrenlagen.

Die Entscheidung über die sichere Durchführung trifft kiezhundewedding unter Berücksichtigung der aktuellen Situation.

Bei einer Absage durch kiezhundewedding wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten. Ist dies nicht möglich oder für die Kund:innen nicht zumutbar, wird die Vergütung für die ausgefallene Leistung erstattet.

 

§ 10 Urlaubsbetreuung

Bei einer Urlaubsbetreuung übernimmt kiezhundewedding die vereinbarte Betreuung des Hundes für den vereinbarten Zeitraum.

Vor Beginn der Betreuung müssen die Kund:innen alle für eine sichere und artgerechte Betreuung erforderlichen Informationen vollständig mitteilen.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Futter und Fütterungszeiten,
  • bekannte Erkrankungen,
  • Allergien und Unverträglichkeiten,
  • Medikamente und deren Dosierung,
  • tierärztliche Besonderheiten,
  • Verhalten gegenüber Menschen und Hunden,
  • bekannte Ängste,
  • Fluchtverhalten,
  • Ressourcenverteidigung,
  • bekannte Beiß- oder Verletzungsvorfälle,
  • Läufigkeit,
  • wichtige Gewohnheiten und Bedürfnisse,
  • Kontaktdaten einer erreichbaren Notfallperson.

Die Kund:innen stellen für die Dauer der Betreuung eine erreichbare Notfallkontaktperson zur Verfügung.

Erforderliche Medikamente werden nur nach vorheriger Absprache und nach den von den Kund:innen bereitgestellten Informationen verabreicht.

Die Kund:innen verpflichten sich, kiezhundewedding über alle für die Betreuung relevanten Besonderheiten wahrheitsgemäß und vollständig zu informieren.

Während der Betreuung wird der Hund entsprechend seinen individuellen Bedürfnissen, dem vereinbarten Betreuungsumfang und den geltenden tierschutzrechtlichen Anforderungen versorgt.

Hierzu gehören insbesondere eine angemessene Versorgung mit Wasser und Futter, ausreichende Betreuung, Bewegung, Pflege sowie eine sichere Unterbringung.

Nicht aneinander gewöhnte Hunde werden nicht unbeaufsichtigt miteinander vergesellschaftet.

Tierärztliche Versorgung

Erkrankt oder verletzt sich ein Hund während der Betreuung oder entsteht eine Situation, in der eine tierärztliche Untersuchung erforderlich erscheint, wird nach Möglichkeit zunächst die angegebene Notfallkontaktperson informiert.

Ist eine sofortige tierärztliche Versorgung erforderlich und kann die Notfallkontaktperson nicht rechtzeitig erreicht werden, ist kiezhundewedding berechtigt, den Hund tierärztlich untersuchen und behandeln zu lassen, soweit dies zur Abwendung erheblicher gesundheitlicher Risiken erforderlich erscheint.

Die Kosten einer tierärztlich erforderlichen Behandlung trägt grundsätzlich die/der Halter:in, soweit die Ursache nicht von kiezhundewedding zu vertreten ist.

Abholung

Der Hund ist zum vereinbarten Zeitpunkt abzuholen.

Bei einer erheblichen Verspätung kann für den zusätzlichen Betreuungsaufwand eine angemessene zusätzliche Vergütung berechnet werden, sofern hierauf vorab hingewiesen wurde bzw. die zusätzliche Betreuung tatsächlich erforderlich wird.

 

§ 11 Kinder im Training

Kinder dürfen an Veranstaltungen teilnehmen, sofern sie durch eine erziehungsberechtigte oder ausdrücklich beauftragte volljährige Person dauerhaft und angemessen beaufsichtigt werden.

Die Aufsichtspflicht für Kinder verbleibt vollständig bei der jeweiligen Begleitperson.

kiezhundewedding übernimmt keine Aufsichtspflicht für Kinder.

Die Begleitperson ist dafür verantwortlich, dass Kinder Sicherheitsanweisungen befolgen und sich nicht unkontrolliert einem Hund nähern.

 

§ 12 Haftung

Die Teilnahme an Training, Waldbaden und sonstigen Veranstaltungen erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Verantwortlichkeit der Beteiligten.

Die Halter:innen bleiben für ihren Hund verantwortlich und haften grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch ihren Hund verursacht werden.

Dies gilt insbesondere im Rahmen der gesetzlichen Tierhalterhaftung.

Eine Haftung von kiezhundewedding für Schäden besteht nach den gesetzlichen Vorschriften.

kiezhundewedding haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von kiezhundewedding oder ihrer gesetzlichen Vertreter:innen bzw. Erfüllungsgehilf:innen beruhen.

Für sonstige Schäden haftet kiezhundewedding bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet kiezhundewedding nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit eine zwingende gesetzliche Haftung entgegensteht.

Eine Haftung für Schäden, die trotz ordnungsgemäßer und zumutbarer Sorgfalt allein aufgrund eines unvorhersehbaren Verhaltens eines Tieres entstehen, bleibt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften unberührt.

 

§ 13 Hausrecht und Ausschluss

kiezhundewedding kann Teilnehmer:innen oder Hunde vorübergehend oder dauerhaft von einer Veranstaltung ausschließen, wenn dies aus sachlichem Grund erforderlich ist.

Ein solcher Grund kann insbesondere vorliegen bei:

  • erheblicher Gefährdung anderer Personen oder Tiere,
  • grobem oder wiederholtem Fehlverhalten,
  • Missachtung wesentlicher Sicherheitsanweisungen,
  • Verstößen gegen diese AGB,
  • Verschweigen wesentlicher gesundheitlicher oder verhaltensbezogener Informationen,
  • aggressivem oder tierschutzwidrigem Verhalten,
  • erheblichen Störungen des Trainingsablaufs.

Bei einem berechtigten Ausschluss aufgrund eines von den Kund:innen zu vertretenden Verstoßes besteht für nicht mehr erbrachte Leistungen grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Bereits erbrachte Leistungen bleiben vergütungspflichtig.

Gesetzliche Rechte der Kund:innen bleiben unberührt.

 

§ 14 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung der vertraglichen Leistungen sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen verarbeitet.

Eine Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen.

Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von kiezhundewedding.

 

§ 15 Foto- und Videoaufnahmen

Foto- und Videoaufnahmen von Kund:innen dürfen grundsätzlich nur mit entsprechender Einwilligung erstellt und für Veröffentlichungen oder Werbezwecke genutzt werden.

Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Die Rechtmäßigkeit einer bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt hiervon unberührt.

Die Einwilligung zur Anfertigung oder Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen ist unabhängig von der Buchung einer Leistung und keine Voraussetzung für die Teilnahme, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

 

§ 16 Urheberrecht

Sämtliche von kiezhundewedding zur Verfügung gestellten Trainingsunterlagen, Skripte, Konzepte, Texte, Grafiken und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.

Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe oder kommerzielle Nutzung ist nur mit vorheriger Zustimmung von kiezhundewedding zulässig.

Die private Nutzung der im Rahmen einer gebuchten Leistung vermittelten Inhalte bleibt hiervon unberührt.

 

§ 17 Widerrufsrecht

Soweit Kund:innen Verbraucher:innen sind und ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Für bestimmte Dienstleistungen, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die zu einem bestimmten Termin oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums erbracht werden sollen, kann das gesetzliche Widerrufsrecht ausgeschlossen sein.

Soweit ein Widerrufsrecht gesetzlich besteht, werden Verbraucher:innen gesondert über dessen Voraussetzungen und Ausübung informiert.

Diese AGB ersetzen keine gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung.

 

§ 18 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gegenüber Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. Eine Vereinbarung eines Gerichtsstands gilt nur, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Individuelle Vereinbarungen zwischen kiezhundewedding und Kund:innen haben Vorrang vor diesen AGB.

 

kiezhundewedding
Togostraße 78
13351 Berlin

Stand: September 2026

Allgemeine 
Geschäftsbedingungen (AGB)

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